Die Freigrenze für zollfreie Einfuhren betrifft nur den Warenwert.
Jeder weiß bereits, dass nach dem 31. Dezember alle Pakete mit einem Wert von mehr als 200 Euro der Mehrwertsteuer unterliegen werden. Aber es gibt gute Nachrichten – diese Zollbeschränkung wird nur den Warenpreis betreffen und nicht die Versandkosten.